Liebe freunde des Schiesssports,

 

anbei die aktuellste Info vom Kreis:

 

 

Werte OSM und sonstige Funktionsträger der Kreisvereine,

liebe Schützenkameraden und Kameradinnen,

besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen, erst recht was die CORONAVIRUS- PANDEMIE angeht.

Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. 

Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.

 

Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder öffnen. 

 

Schieß- und Schützensport

Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens.

 

Das bedeute tfür een SVGO, weiter abwarten wie sich die Lage entwickelt.

 

Gruß euer Sportleiter