09.11.2021


Mittwoch, 24.11.2021 um 19:00 Uhr im Schützenhaus Gondelsheim

 

Liebes Mitglied,

zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung lade ich Sie hiermit
recht herzlich ein.

 

Tagesordnung

TOP  1 Erhöhung des Mitgliedsbeitrages 

TOP  2 Pflichten der Mitglieder

 

Genaue Angaben über die Tagesordnung können Sie in der Anlage
nachlesen.

Änderungen und Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 20.11.2021
schriftlich einzureichen.

 

Corona-Regeln:
Es gelten die aktuellen Corona-Verordnungen.
Die Erfassung erfolgt über die Anwesenheitsliste.



Mit freundlichem Schützengruß

 

Schützenverein 1924 e.V. Gondelsheim

 

 

Anhang:

§5

Rechte und Pflichten der Mitglieder:

Die Mitglieder haben Zutritt zu allen Vereinsveranstaltungen, Ausnahmen werden durch Ausschussbeschluss von Fall zu Fall bestimmt.

Jedes Mitglied über 18 Jahre ist für die im Verein zu besetzenden Ämtern wählbar. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge und die Vereinsleitung des Schießbetriebes erlassenen Anordnungen zu respektieren.

Die Mitglieder sind verpflichtet, bei Bedarf des Vereins Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden beschließt die Mitgliederversammlung. Nicht erbrachte Arbeitsstunden müssen durch die Leistung eines Geldbetrages abgegolten werden. Die Höhe des Geldbetrages pro nicht geleistete Arbeitsstunde beschließt die Mitgliederversammlung.

Ausgenommen von der Erbringung der Arbeitsleistungen sind Mitglieder die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr und Mitglieder unter 18. Jahren.

 Mitglieder, die die Vereinsinteressen schädigen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn die Vereinsbeiträge nach Fälligkeit trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat bezahlt werden. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.




§7

 

Beiträge der Mitglieder:

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, der entweder durch Einzug oder durch Rechnungsstellung erhoben wird.

Bei Neumitgliedern wird zum Mitgliedsbeitrag ein Aufnahmebetrag erhoben.

Für die Inanspruchnahme der vereinseigenen Einrichtungen können Nutzungsentgelte erhoben werden.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und Nutzungsentgeltes wird von der Hauptversammlung bestimmt.

Die Gliederung des Mitgliedsbeitrages ist wie folgt:

 

bisher neu

Jugend (11-18Jahre) € 20,00 € 25,00 

Junioren (19-21Jahre) 25,00 € 30,00

Vollmitglieder € 45,00 € 50,00

Ehepaare € 75,00 € 85,00

Rentner (ab 65Jahre) € 25,00 € 30,00

Ehrenmitglieder (beitragsfrei)